Teilnahmebedingungen
§ 1 Teilnehmer_innenkreis
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Das Esslinger Ferienprogramm richtet sich an die Schulkinder der Stadt Esslingen.
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Erstklässler: Bis zum Tag der Einschulung gewährleisten die Kindergärten eine Betreuung. Eine Teilnahme am Esslinger Ferienprogramm ist daher erst ab den Herbstferien möglich.
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Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Esslingen haben, können nur am Ferienprogramm teilnehmen, wenn sie in Esslingen auf eine Schule gehen. Dabei wird ein zusätzlicher Kostenanteil fällig:
* 23,- € bei Veranstaltungen bis zu einer Woche
* 45,- € bei Veranstaltungen länger als eine Woche
Dies entspricht dem Zuschuss, den die Stadt Esslingen für die Esslinger Kinder gibt.
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Ist ein Kind aufgrund seines Verhaltens oder sonstiger Auffälligkeiten nicht tragbar, kann es von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
§ 2 Anmeldung
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Nachdem die einzelnen Veranstaltungen in den Koffer eingepackt wurden, müssen die Daten der/des Buchenden und der Teilnehmer_innen vollständig und korrekt angegeben werden. Die Veranstaltungen werden den Teilnehmer_innen zugeordnet und verbindlich gebucht.
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Bei allen Veranstaltungen liegt der Anmeldeschluss - falls nicht anders angegeben - 24 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Buchungen sind nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich, können aber von anderen Personen ausgeführt werden.
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Die Anmeldedaten werden stichprobenartig kontrolliert. Bei Falschangaben, die zu einem unrechtmäßigen Teilnahmeplatz oder Teilnahmebeitrag geführt haben, wird das Kind vom Ferienprogramm ausgeschlossen und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € erhoben.
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Bei Mehrfachanmeldung zu einer Verlosung werden die betroffenen Teilnehmer_innen von der Verlosung ausgeschlossen.
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Bei einer kurzfristigen Platzvergabe über die Warteliste werden die Buchenden telefonisch informiert. Ist unter der angegebenen Telefonnummer niemand zu erreichen, wird der Platz an die nachfolgenden Kinder auf der Warteliste vergeben.
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Für die Anmeldung benötigen Sie eine gültige Email-Adresse.
§ 3 Bezahlung
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Nach der verbindlichen Buchung bekommt die/der Buchende eine Anmeldebestätigung inkl. Rechnung per Email zugesandt.
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Die Buchung wird nur gültig, wenn der vollständige Rechnungsbetrag bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer auf dem Konto des Stadtjugendring Esslingen eingegangen ist.
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Bei kurzfristiger Platzvergabe muss der Rechnungsbetrag abweichend von §3 Abs. 2 spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe der Rechnungsnummer auf dem Konto des Stadtjugendring Esslingen eingegangen sein.
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Die Plätze verfallen, wenn das Geld nicht rechtzeitig beim Stadtjugendring eingeht. Gleiches gilt beim Fehlen der Rechnungsnummer bzw. bei Angabe einer falschen Rechnungsnummer. Die/der Buchende wird per Email darüber informiert.
§ 4 Abmeldung
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Die Abmeldung einer/s Teilnehmer_in ist ausschließlich über das
Stornoformular möglich.
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Bei einer Abmeldung bis 24 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der Teilnahmebeitrag erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro Teilnehmer_in und Veranstaltung.
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Bei einer späteren Abmeldung ist keine Erstattung des Teilnahmebeitrags möglich.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes prüfen wir im Einzelfall, ob aus Kulanzgründen eine Erstattung des Teilnahmebetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € erfolgt.
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Bei Veranstaltungen, die aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen (als Stichtag gilt der jeweilige Anmeldeschlusses), wird der komplette Teilnahmebeitrag erstattet. Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei acht Kindern je Veranstaltung.
§ 5 Veranstalter
Für die Durchführung der Ferienprogramme sind ausschließlich die Veranstalter verantwortlich.
§ 6 Programm
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Die Veranstalter legen großen Wert auf ein pädagogisches Angebot, das auf die gesamte Dauer des Ferienprogramms ausgelegt ist. Gruppendynamische Prozesse spielen dabei eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund sind die angegebenen Uhrzeiten sowie die Bring- und Abholzeiten verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese als bindend anerkannt.
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Im pädagogischen Interesse aller Teilnehmenden können Kinder, die nicht das komplette Ferienprogramm teilnehmen, zukünftig ausgeschlossen werden.
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Die Programmbeschreibungen inkl. Abbildungen sind nicht verbindlich und werden ggf. aufgrund pädagogischer oder äußerer Gegebenheiten sowie den Wetterbedingungen angepasst.
§ 7 Kinder mit Assistenzbedarf
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Bei Kindern, die einen Assistenzbedarf haben, muss dieser bei der Anmeldung im entsprechenden Feld angegeben werden.
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Unterbleibt dies werden sie von der Veranstaltung ausgeschlossen. Des Weiteren gilt §1 Abs. 4.
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Falls keine geeignete Assistenz gefunden werden kann, ist eine Teilnahme am Ferienprogramm nicht möglich.
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Die Kosten für die Assistenz müssen durch die/den Buchende/n übernommen werden bzw. über die/den Buchende/n bei den entsprechenden Stellen abgerechnet werden.
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Im Falle einer Absage durch die/den Buchende/n - auch aus Gesundheitsgründen – müssen die Kosten für die Assistenz durch die/den Buchende/n übernommen werden.
§ 8 Allergien, gesundheitliche Besonderheiten und Medikamentengabe
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Sind die Teilnehmenden von gesundheitlichen Besonderheiten wie z.B. Allergien, ADHS ... betroffen, die für die Durchführung des Ferienprogramms relevant sind, müssen diese in den dafür vorgesehenen Feldern bei der Anmeldung angegeben werden.
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Bei Allergien oder Unverträglichkeiten sind die Aushänge der Speispläne zu beachten und gegebenenfalls mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen.
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Die Veranstalter verabreichen den Teilnehmenden nur dann Medikamente – auch Notfallmedikamente - wenn sie vor Programmbeginn von einem Erziehungsberechtigten dazu schriftlich eingewiesen wurden. Zusätzlich muss eine ärztliche Bescheinigung für die Medikamentengabe vorliegen.
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Der Stadtjugendring und die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die hieraus erfolgende Verabreichung oder nicht Verabreichung von Medikamenten – auch Notfallmedikamenten.
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Ist das gesundheitliche Risiko für die/den Teilnehmer_in zu groß, wird die/der Teilnehmer_in vom Programm ausgeschlossen.
§ 9 Infektionsschutz
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Teilnahme am Ferienprogramm gesetzlich untersagt ist, wenn die Teilnehmenden unter
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einer schweren Infektionskrankheit, die durch geringe Erregermengen verursacht wird z.B. Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, durch EHEC – Bakterien verursachter Brechdurchfall oder
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einer Infektionskrankheit, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verläuft, z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Influenca,
Corona, Meningokokken oder
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unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leiden und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
§ 10 Finanzierungshilfen
Ausführliche Informationen zu verschiedenen Finanzierungshilfen finden Sie auf der Seite Finanzierungshilfen.
§ 11 Verwendung von Bildmaterial
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Mit der Anmeldung wird gleichzeitig der Verwendung von Fotografien und Videoaufzeichnungen, die während dem Ferienprogramm entstehen und die angemeldete Person zeigen, zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Stadtjugendring Esslingen e. V. und des Veranstalters zugestimmt.
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Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich an
ferien@sjr-es.de widersprochen werden.
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Der Widerspruch gilt ab dem Datum der Einreichung. Er hat keine rückwirkende Wirkung.